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   BGH, 20.09.2022 - StB 39/22   

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https://dejure.org/2022,27461
BGH, 20.09.2022 - StB 39/22 (https://dejure.org/2022,27461)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2022 - StB 39/22 (https://dejure.org/2022,27461)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2022 - StB 39/22 (https://dejure.org/2022,27461)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Am 25. August 2021 hat der Senat eine erste Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen (StB 30/21).

    Angesichts der laufenden Hauptverhandlung überprüft der Senat die tatgerichtliche Beurteilung des dringenden Tatverdachts nach wie vor nur eingeschränkt (s. bereits BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - StB 30/21, juris Rn. 11).

    In rechtlicher Hinsicht wird auf den vollzogenen Haftbefehl nach Maßgabe der Ausführungen im Beschluss vom 25. August 2021 (StB 30/21, juris Rn. 14) verwiesen.

    Insoweit wird zunächst auf die vorangegangenen Haftentscheidungen des Senats verwiesen, insbesondere die letzte vom 25. August 2021 (StB 30/21).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Zwischen dem 13. April 2021 und dem 31. August 2022 hat an 85 Tagen und damit im Schnitt mehr als einmal wöchentlich eine Hauptverhandlung stattgefunden (zu diesem Erfordernis s. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f., jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Zwischen dem 13. April 2021 und dem 31. August 2022 hat an 85 Tagen und damit im Schnitt mehr als einmal wöchentlich eine Hauptverhandlung stattgefunden (zu diesem Erfordernis s. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f., jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Der Staatsschutzsenat hat außerdem mittlerweile viermal ein jeweils umfangreiches Urkundenkonvolut an die Verfahrensbeteiligten ausgegeben und insoweit das Selbstleseverfahren angeordnet (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Wenn es im Einzelfall notwendig ist, um die Ahndung der Tat und die Vollstreckung der Strafe zu sichern, darf die Untersuchungshaft auch bis zur Höhe der zu verhängenden oder noch nicht rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe vollzogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 25 mwN).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Der Staatsschutzsenat hat außerdem mittlerweile viermal ein jeweils umfangreiches Urkundenkonvolut an die Verfahrensbeteiligten ausgegeben und insoweit das Selbstleseverfahren angeordnet (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Soweit sich der Staatsschutzsenat im Nichtabhilfebeschluss vom 31. August 2022 zur Verwertbarkeit von polizeilichen Vernehmungen der Mitangeklagten verhalten hat, bedarf diese Rechtsfrage für die Haftfortdauer des - insoweit nur mittelbar betroffenen - Beschwerdeführers angesichts der Vielzahl anderer Beweismittel derzeit keiner abschließenden Klärung (zur Verwertung von Beschuldigtenangaben im Fall einer zu Unrecht unterbliebenen Pflichtverteidigerbestellung s. BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 3 StR 16/22, NJW 2022, 2126, 2128).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Es ist für den Rechtsstaat ein genauso wichtiger Grundsatz wie der Freiheitsanspruch des Beschuldigten und die Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06, BVerfGK 7, 421 Rn. 21).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Hinzu kommt, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) tragen auch die jüngsten Ausführungen des Oberlandesgerichts die Annahme des dringenden Tatverdachts und genügen den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit sowie Plausibilität.
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

  • BGH, Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 91/20

    Gruppe S.

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
    Am 25. August 2021 hat der Senat eine erste Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen (StB 30/21), am 20. September 2022 eine zweite (StB 39/22).

    Auf die dortigen Ausführungen und die Entscheidungen des Senats vom 25. August 2021 (StB 30/21, juris Rn. 15 f.) und 20. September 2022 (StB 39/22, juris Rn. 12 ff.) wird verwiesen.

  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Insoweit wird auf die Ausführungen in der angefochtenen Haftfortdauerentscheidung, dem Nichtabhilfebeschluss sowie der gegen einen Mitangeklagten ergangenen Haftentscheidung des Senats verwiesen (BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 21).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Insoweit wird zunächst auf die gegen einen Mitangeklagten ergangene Haftentscheidung des Senats verwiesen (BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 21).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    Insoweit wird auf die jüngst gegen einen Mitangeklagten ergangene Haftentscheidung des Senats verwiesen (BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 21).
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